Heizkraftwerk Elbing im Rahmen der Außerproduktionstätigkeit bietet auch Abfallprodukte für den wirtschaftlichen Gebrauch, nach dem Gesetz über Abfallprodukte vom 27. April 2001 (BGBl 2001 Nr. 62 Punkt 628):
Flüchtige Asche von der Feinkohleverbrennung - Code des Abfallprodukts 10 01 02
Schlacke von der Feinkohleverbrennung - Code des Abfallprodukts 10 01 01
Kupfer, Bronze, Messing - Code des Abfallprodukts 17 04 01
Aluminium - Code des Abfallprodukts 17 04 02
Eisen und Stahl - Code des Abfallprodukts 17 04 05
Kabel - Code des Abfallprodukts 17 04 11
Im Rahmen der Produktionskontrolle während der Kohleverbrennung werden Probestücke von Asche entnommen und untersucht:
1 mal pro Tag (Mittelprobe) auf den Enthalt der brennbaren Teile in der Asche
1 mal pro Monat (Mittelprobe) auf den Koeffizient der natürlichen Radioaktivität nach der Landesprozeduren.
Kaufen dürfen:
natürliche Personen (Außer Punkt 1 und Punkt 6)
juristische Personen nach dem früheren Erhalt einer bestimmten Entscheidung (Gesetz über Abfallprodukte vom 27. April 2007)
Kosten der Beladung trägt der Verkäufer
Kosten des Transports, bis 24 km Hin- und Rückfahrt, trägt der Verkäufer (betrifft Punkt 2)
Im Zeitraum Januar – Februar und November – Dezember gibt es wesentliche Preisminderung für die Verkaufte flüchtige Asche.
Der Verkauf findet statt vom Monatag bis Freitag vom 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Ausführliche Informationen unter der Telefonnummer: 055 2343511 Durchwahl 1485